Die Ehe sollte ein Leben lang halten. Genau wie das gemeinsame Zuhause. Statistisch gesehen hält nur leider die Bausubstanz einer Immobilie länger als manche Ehe. Es kommt zur Scheidung – und zu der Frage: „Was soll mit der gemeinsamen Immobilie passieren?“
Welche wichtigen Dinge sind bei einer Scheidung zu klären?
Vorab zu klärende Punkte, die grundlegend sind:
- Bestehen noch Kreditverpflichtungen oder ist die Immobilie abbezahlt?
- Möchten Sie die Immobilie veräußern?
- Wird die Immobilie weiterhin von einem oder gar beiden Ehepartnern bewohnt?
- Möchten Sie das Haus oder die Eigentumswohnung an Ihre Kinder verschenken bzw. überschreiben?
Was ist, wenn der Kredit bei einer Scheidung noch nicht abgezahlt ist?
Häufig ist die gemeinsame Immobilie noch mit einem Kredit belastet. Da die Finanzierung einst auf die Ehegemeinschaft zugeschnitten worden ist, besteht demnach für beide Ehepartner eine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Bank – daran ändert sich auch nichts durch eine Scheidung.
Entschließen Sie sich zum Verkauf der Immobilie, kann Ihr Kredit vorzeitig aus dem Erlös getilgt werden. Tatsächlich entscheiden sich laut Statistik die meisten im Falle einer Scheidung für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie).
Wenn die Scheidung kommt, die Immobilie aber bleiben soll.
Nicht immer dominieren finanzielle Beweggründe – Wenn Sie an Ihrer Immobilie, die nun mal jahrelang Ihr Zuhause war, hängen, bieten sich Ihnen gewisse Möglichkeiten:
- Sie können das Eigentum auf die gemeinsamen Kinder übertragen.
- Oder einer der Eheleute bleibt in der Immobilie weiterhin wohnen. Im Zuge der Scheidung wird dann ein finanzieller Ausgleich zwischen den ehemaligen Partnern geschaffen.
- Eher selten, aber eine Option: Die Realteilung der Immobilie. Hierbei wird der Wohnraum in zwei baulich getrennte Einheiten aufgeteilt – die Immobilie kann so von den geschiedenen Ehepartnern weiterhin genutzt und – trotz der räumlichen Nähe – auch das obligatorische Trennungsjahr eingehalten werden.
Meist sind die Gräben aber so tief, dass bei der Scheidung auch die Immobilie dran glauben muss.
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Wenn der Rosenkrieg ausbricht.
Eine Scheidung ist auch eine emotionale Sache. Das kann eine gütliche Einigung erschweren. Wenn sich die Fronten komplett verhärtet haben, greift die Teilungsversteigerung der Immobilie. Bewirkt wird Sie beim Amtsgericht. Durch das Vollstreckungsgericht wird die Immobilie dann öffentlich versteigert – und das meistens deutlich unter dem Marktwert. Diese Lösung sollte also das letzte Mittel sein: Die finanziellen Einbußen wären für beide Partner zu hoch.
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Klar, niemand möchte sich am Beginn einer Ehe schon mit einer potentiellen Scheidung beschäftigen. Trotzdem ist es ratsam, bereits im Vorfeld Vereinbarungen zu treffen, was im Falle einer Scheidung mit der gemeinsamen Immobilie passiert.
Ist es dafür bereits zu spät, versuchen Sie eine konstruktive Lösung für Ihre Immobilie zu finden – Es steht einiges auf dem Spiel, weshalb Sie sich immer auch den Rat eines Experten einholen sollten.
Wenn Sie Fragen rund um das Thema „Die Immobilie in der Scheidung“ haben“, kontaktieren Sie unsere Immobilien-Experten – Wir beraten Sie gerne.