Der Tod eines Angehörigen verursacht oft nicht nur den Schmerz um den Verlust, sondern bringt auch die Verantwortung für die Regelung des Erbes mit sich. Wer eine Immobilie in Berlin/ Brandenburg erbt weiß, dass auch viele Verpflichtungen auf einen zukommen werden. Denn eine Immobilien-Erbschaft ist finanziell wie emotional keine Kleinigkeit und schon gar nichts Alltägliches. Wirtschaftlich kann die Erbschaft ein Zuwachs sein. Relevant dafür ist aber auch, wie Sie als Erbe mit der Immobilie umgehen. Wir sagen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, wenn Sie allein oder aber auch in der Gruppe erben.
Wer ist rechtmäßiger Erbe einer Immobilie?
In den meisten Fällen regelt ein Testament über Nachlässe und Erbschaften. Besonders, wenn es sich um große Erbschaften handelt, um eine Erbengemeinschaft oder wenn keine nächsten Angehörigen existieren, ist das nützlich. Denn mögliche Streitigkeiten lassen sich so von vorneherein vermeiden und Missverständnisse können schnell aufgeklärt werden. Rechtlich ist ein Erbe mit einem Testament auf der sicheren Seite. Besteht ein solches allerdings nicht, steht eine Erbschaft den gesetzlich festgesetzten Erben zu. Das sind in den meisten Fällen die Ehepartner oder die nächsten Verwandten des Verstorbenen.
Als Erbe einer Immobilie müssen Sie sich als neuer Eigentümer im Grundbuch eintragen lassen, sofern Sie das Erbe antreten. Dafür können Sie auch einen kostenfreien Antrag auf Grundbuchberichtigung stellen. Dieser lässt sich innerhalb der ersten zwei Jahre nach Antritt der Erbschaft beim Grundbuchamt vornehmen. Immerhin kann es vorkommen, dass ein rechtmäßiger Erbe ausfindig gemacht wird oder dieser aus anderen Gründen seine Erbschaft erst verspätet antreten kann. Für die Änderung des Grundbucheintrags muss dann das Testament oder der Erbschein vorgelegt werden. Bei bestehenden Unklarheiten betreffend den neuen Eigentümer einer Immobilie muss ein Gericht entscheiden. Die Grundbuchberichtigung ist übrigens hinfällig, wenn Sie die geerbte Immobilie gleich weiterverkaufen. Dann ist der Käufer als neuer Eigentümer zur Eintragung verpflichtet.
Was bedeutet eine Erbengemeinschaft bezüglich einer Immobilie?
Fällt die Immobilie einer Erbengemeinschaft zu, bedeutet dies, dass das Erbe zu gleichen Teilen jedem Erben dieser Gemeinschaft gehört. Es können also auch Entscheidungen bezüglich der geerbten Immobilie nur gemeinsam beschlossen werden, was natürlich Potenzial für Konflikte birgt. Beispielsweise kann einer der Erben die Immobilie bewohnen wollen, während die anderen lieber verkaufen möchten. Sie können dann eine Nutzenentschädigung von dem Bewohner fordern. Kann keine Einigung erzielt werden, muss mit einer Teilungsanordnung darüber entschieden werden, wie es mit der Immobilie weitergeht.
Kurz gesagt: Ja. Es fällt auch bei der Erbschaft einer Immobilie eine Erbschaftssteuer an, deren Höhe vom tatsächlichen Verkaufswert abhängt. Wer in seine geerbte Immobilie selbst einzieht, kann mit steuerlichen Vergünstigungen rechnen. Es lohnt sich ebenfalls, die Schenkung einer Immobilie in Betracht zu ziehen, bevor es zu einer Erbschaft kommen muss, denn eine Schenkung kann unter bestimmten Umständen steuerfrei erfolgen.
Gerade weil eine Erbschaft immer auch mit dem Verlust eines Angehörigen verbunden und somit emotionale eine schwierige Sache ist, kann juristischer Beistand nötig sein. Um organisatorisch und finanziell entlastet zu werden, lohnt es sich, die Hilfe eines Immobilienmaklers oder eines Anwalts in Anspruch zu nehmen.